Aktuelle Preise
Preise bis 2 Personen pro Nacht | Preise 3 bis 4 Personen pro Nacht | ||
Ferienwohnung Lohberger Steindl | 45,00 - 51,00 EUR | ||
Ferienwohnung Enzian | 51,00 - 57,00 EUR | 10,00 EUR pro Person | |
Ferienwohnung Zwercheck | 51,00 - 57,00 EUR | 10,00 EUR pro Person | |
Ferienwohnung Osser | 51,00 - 57,00 EUR | 10,00 EUR pro Person | |
Ferienwohnung Arber | 51,00 - 57,00 EUR | 10,00 EUR pro Person |
Zustellbett (Liege) - für 5. Person | 5,00 EUR | ||
Haustiere nur auf Anfrage - je Hund | 8,00 EUR |
Die Preise verstehen sich pro Fewo und Tage zuzüglich Kurbeitrag. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Es gelten die Bestimmungen des deutschen Hotelvertragsrechts.
Hinweise zu allen Leistungen
• WLAN kostenfrei
• Ausreichend kostenlose Parkplätze direkt vor dem Ferienhaus
• Brötchenservice direkt vor die Haustür
• Hand-, Bade- und Geschirrtücher
• Bettwäsche
• Zwei Garagenstellplätze (falls nicht belegt)
• Kinderhochstuhl
• Kinderzustellbett
• Mindestbelegung 4 Tage, ansonsten Aufschlag → 30,00 EUR pro Fewo
• Ab 7 Buchungstagen kein Kurzaufenthaltszuschlag
• Infrarotkabine
• Garten mit Spielgeräten (Schaukel, Rutsche, Sandkasten, Trampolin)
• Grillplatz
• Skikeller
• Schneeschuhverleih
• Liegewiese
• Nichtraucherwohnungen
• Haustiere nur auf Anfrage → pro Hund 8,00 EUR
An- und Abreise
Sie können Ihr Zimmer am Anreisetag ab 14 Uhr beziehen.
Bitte geben Sie bei einer späteren Ankunft kurz telefonisch Bescheid, die Telefonnummer hierfür 09943/943472.
Am Abreisetag steht Ihnen das Zimmer bis 10 Uhr zur Verfügung.
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahme-Vertrag
Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe. Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA).
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2a. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
2b. Bitte beachten Sie bei Gruppenbuchungen: Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Der Gastwirt (Hotelier/Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu zahlen.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
5a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Stornierung
Eine Stornierung ist bis 4 Wochen vor Anreise kostenlos. Anschließend werden folgende Stornokosten vom Gesamtpreis in Rechnung gestellt:
• 28 bis 15 Tage vor Anreise: 50%
• 14 bis 5 Tage vor Anreise: 75%
• ab 4 Tage vor Anreise: 90%
• bei vorzeitiger Abreise: 70% von den restlichen Urlaubstagen
Reiserücktrittversicherung
Buchen ohne Risiko. Was im internationalen Tourismus schon seit vielen Jahren üblich ist, vergisst man allzu leicht bei individuellen Reisen im Inland. Ein gebuchter Aufenthalt stellt nach Buchungsbestätigung durch den Gastgeber einen Vertrag dar, den beide Seiten erfüllen müssen. Tritt ein Gast - aus welchen Gründen auch immer – einen gebuchten Aufenthalt nicht an und entsteht dem Beherbergungsbetrieb dann ein Schaden, weil das Zimmer nicht für den gleichen Zeitraum weitervermietet werden kann, ist der ausgebliebene Gast schadensersatzpflichtig. Das gilt auch, wenn die Ursache für die Absage ein schicksalhaftes Ereignis ist, das der Gast nicht vermeiden konnte, so z. B. Krankheit, ein Unfall oder sonstige gravierende Ereignisse, auch im engsten Familienkreis. Damit Sie vor solchen, jederzeit möglichen Risiken geschützt sind, empfehlen wir Ihnen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.